Im Bereich Boden- und Holzlacke gibt es neue Anforderungen an die Verarbeiter von PU-Produkten. Die EU-Kommission hat Verordnung 2020/1449 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und Anhang XVII der REACH-Verordnung geändert, in dem es um die Beschränkung von Diisocyanaten geht. Grund für die Beschränkungen ist die Zunahme an Berufskrankheiten bei Menschen, die mit Diisocyanaten zu tun haben. Die Substanz reizt die Haut und beim Einatmen die Atemwege.

Diisocyanate

PU-basierte Produkte sind allgegenwärtig: im Baubereich, in Verpackungsmaterialien, in der Automobilindustrie genauso wie in Möbeln, um nur einige Anwendungsbereich zu nennen. Flüssige, noch nicht ausgehärtete PU-Produkte basieren dabei unter anderem funktionell auf der Stoffgruppe der „Diisocyanate“.

In 2020 sind Diisocyanate in den Anhang XVII der REACh-Verordnung aufgenommen worden. Hieraus ergibt sich ab dem 24.08.2023 für Verarbeiter bestimmter PU-Produkte die obligatorische Verpflichtung einer spezifischen Schulung im sicheren Umgang mit diesen Produkten. Bereits ab dem 24.02.2022 muss von den Herstellern auf die kommende Schulungsverpflichtung hingewiesen werden.

Die Beachtung der Schutzmaßnahmen bei der Arbeit mit chemischen Stoffen ist auch beim Umgang mit Diisocyanaten und PU-basierten Produkten der Schlüssel für Arbeitssicherheit. Dies soll in den bald verpflichtenden Schulungen den Anwendern in der Praxis vermittelt werden.

Für die gewerbliche Verarbeitung vieler PU-basierter Produkte im Bereich der Boden-, aber auch von Holzoberflächenbeschichtungen gilt ab 24.08.2023 eine spezifische Schulung jener Mitarbeiter, welche die Produkt verarbeiten, als Voraussetzung für die legale Verwendung. Die Kosten pro Schulung betragen 5 € pro Teilnehmer.

Welche Produkte sind von den neuen Anforderungen betroffen?

Die PU-Schulungsplattform ist für alle Verwender frei zugänglich

Für alle gewerblichen und industriellen Verwender von betroffenden PU-Produkten ist ein dokumentierter Nachweis der Teilnahme an einer Schulung, einschließlich einer erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung, zwingend erforderlich. Entsprechend der neuen gesetzlichen Regelung muss die Schulung von einem Experten für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durchgeführt werden.

Hier geht es zur Schulungsplattform

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