Der Schutzleitfaden schildert die grundlegenden Organisations- und Hygieneregeln für den bekämpfenden Holzschutz und beschreibt die allgemeinen Hinweise und Maßnahmen, die den berufsmäßigen Anwender vor übermäßiger Gefahrstoffexposition schützen. Er dient dem Arbeitgeber oder seinem Beauftragten als Checkliste.
Hausbock, Splintholz- und Nagekäfer
Ausmaß des Befalls ermitteln
Wird lebender Befall durch Trockenholzinsekten wie Hausbock (Hylotrupes bajulus), Nagekäfer (Anobiidae) oder Splintholzkäfer (Lyctidae) festgestellt, so ist zunächst das Ausmaß des Befalls festzustellen. Dazu sind alle Konstruktionshölzer an den zugänglichen Kanten im Splintholzbereich durch Anritzen, Anbeilen oder Anbohren in angemessener Häufigkeit auf Befallsintensität und -ausmaß zu prüfen. Holzwerkstoffe sind nur auf vorhandene Ausfluglöcher zu untersuchen. Vorhandene Bekleidungen oder Dielungen sind gegebenenfalls aufzunehmen. In schwer zugänglichen Bereichen, z. B. in ausgebauten Dachböden, ist evtl. das Dach zu öffnen. Bei historisch wertvollen Konstruktionsteilen sollte ein Anbeilen möglichst unterbleiben, um die Ästhetik der Konstruktion zu bewahren.
Insektenarten
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Hausbockkäfer
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Brauner Splintholzkäfer
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Gewöhnlicher Nagekäfer
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Gescheckter Nagekäfer
Abbeilung bis auf die intakten Bereiche und Statik prüfen
Alle zu behandelnden Hölzer sind anschließend von Borke und Bast zu befreien. Weiterhin müssen die vermulmten Teile der Konstruktion bis auf die weiter innenliegenden Fraßgänge entfernt und die freigelegten Fraßgänge ausgebürstet werden. Der verbleibende Querschnitt ist nun auf seine Resttragfähigkeit zu überprüfen. Entspricht die Konstruktion nicht mehr den statischen Anforderungen, so sind Verstärkungsmaßnahmen mit vorbeugend geschützten Hölzern vorzunehmen. Erforderlichenfalls ist ein Tragwerksplaner hinzuzuziehen.
Auswahl und Anwendung des Holzschutzmittels
Die so freigelegten Holzoberflächen können nun im Streich- oder Spritz/Sprühverfahren behandelt werden. Hierbei ist die erforderliche Einbringmenge bei dem lösemittelbasierten Anti-Insekt* in mindestens zwei Arbeitsgängen, bei dem Mittel Adolit Holzwurmfrei* auf Salzbasis in drei Arbeitsgängen aufzubringen. Die erforderliche Einbringmenge beträgt für Bekämpfungsmittel 300 – 350 ml/m2. Die Wirksamkeit der bekämpfenden Holzschutzmittel wird durch die eingesetzten Wirkstoffe bestimmt. Es kommen Mittel mit schneller oder langsamer Wirksamkeit zur Anwendung. Bei Mitteln mit langsamer Wirksamkeit ist es nicht auszuschließen, dass ein lebender Restbefall (insbesondere bei Nagekäferbefall) noch nach bis zu 5 Jahren vorhanden sein kann. An historisch wertvollen Konstruktionsteilen und im schwer zugänglichen Bereich, in denen ein Entfernen der vermulmten Teile bzw. eine allseitige Behandlung mit dem Schutzmittel nicht möglich ist, muss zusätzlich eine Bohrlochtränkung oder eine Bohrlochdrucktränkung vorgenommen werden. Letztere ist vor allem bei Arbeiten „über Kopf“ vorteilhaft einzusetzen. Einzelheiten zu diesem Sonderverfahren sind den technischen Merkblättern der jeweiligen Produkte zu entnehmen.
* Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.