reizend,
Reizung der Atemwege,
gesundheitsschädlich,
Reizung der Atemwege
12. BImSchV (Störfallverordnung)
§ 8a „Information der Öffentlichkeit“ sowie Anhang V „Information der Öffentlichkeit“
Informationen zu Betriebsbereichen der unteren Klasse
Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs
Betreiber:
Remmers GmbH
Bernhard-Remmers-Str. 13
49624 Löningen
Niedersachsen
Deutschland
info@remmers.de
(+49) 5432 / 83 – 0
Betriebsbereich:
Gebäude M – Lasuren- und Salzabteilung,
Gebäude Q – Dispersionsabteilung
Bernhard-Remmers-Str. 13
49624 Löningen
Niedersachsen
Deutschland
Bestätigung des Betriebsbereichs
Die Pflichten der Störfall-Verordnung werden von der Remmers GmbH erfüllt.
Die Betriebsbereiche unterliegen der unteren Klasse der Störfallverordnung mit den Grundpflichten nach §§ 3 bis 8a der StörfallV.
Die Anzeige nach § 7 liegt der zuständigen Behörde
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
vor, die auch auf der Grundlage der erstellten Überwachungspläne die Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 der StörfallV wiederkehrend durchführt.
Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich
Die Betriebsbereiche dienen der Herstellung von Holz- und Bautenschutzmitteln durch maschinelles Vermengen von angelieferten Rohstoffen, in die u. a. Biozide maschinell zugegeben und vermengt werden. Anschließend werden die Fertigprodukte mittels Abfüllmaschinen in Einzelgebinde abgefüllt und in ein separates eigenständiges Lager transportiert.
Vorhandene relevante gefährliche Stoffe im Betriebsbereich
Wassergefährdende Stoffe:
Schädigung von Pflanzen und Tieren in und um Gewässer
Biozide:
Holzschutzmittel: Schutz vor holzzerstörenden und holzverfärbenden Organismen
Allgemeine Information für die Bevölkerung
Informationen zu den Betriebsbereichen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen können bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg) eingeholt werden.
Weitere Informationen zu konkreten Warnungen erhalten Sie durch den Katastrophenschutz
Landkreis Cloppenburg
Amt für Feuerschutz, Zivilschutz und Rettungsdienst
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Verhalten im Störfall:
Bei Ereignissen mit besonderem Gefahrenpotential kann die Nachbarschaft über Sirenen, Lautsprecherdurchsagen oder an-derweitig gewarnt werden.
- Geschlossene Räume aufsuchen
- Fenster und Türen schließen
- Rundfunk/Fernsehen einschalten Auf Durchsagen und Anweisungen achten
- Entwarnungen beachten
Vor-Ort-Besichtigung – Informationen hierzu
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung (Behördeninspektion nach § 16 der Störfallverordnung) der Betriebsbereiche erfolgte am 06.10.2022 durch die Überwachungsbehörde:
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der StörfallV, zu den Vor-Ort-Besichtigungen gemäß §§ 16, 17 der StörfallV sowie weitere Informationen können beim
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Archivstraße 2
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120-0
E-Mail: poststelle@mu.niedersachsen.de
angefordert werden oder unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/technischer_umweltschutz/anlagensicherheit/anlagensicherheit-8965.html
Behördliche Stellen für weitere Informationen
Weitere Informationen zum Betriebsbereich des Produktionsbereiche können unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes bei der zuständigen Genehmigungsbehörde,
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
eingeholt werden.