12. BImSchV (Störfallverordnung)

§ 8a „Information der Öffentlichkeit“ sowie Anhang V „Information der Öffentlichkeit“

Informationen zu Betriebsbereichen der unteren Klasse

Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs

Betreiber:

Remmers GmbH

Bernhard-Remmers-Str. 13

49624 Löningen
Niedersachsen
Deutschland

info@remmers.de
(+49) 5432 / 83 – 0

Betriebsbereich:
Gebäude M – Lasuren- und Salzabteilung,
Gebäude Q – Dispersionsabteilung

Bernhard-Remmers-Str. 13

49624 Löningen
Niedersachsen
Deutschland


Bestätigung des Betriebsbereichs

Die Pflichten der Störfall-Verordnung werden von der Remmers GmbH erfüllt.
Die Betriebsbereiche unterliegen der unteren Klasse der Störfallverordnung mit den Grundpflichten nach §§ 3 bis 8a der StörfallV.
Die Anzeige nach § 7 liegt der zuständigen Behörde

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Theodor-Tantzen-Platz 8

26122 Oldenburg

vor, die auch auf der Grundlage der erstellten Überwachungspläne die Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 der StörfallV wiederkehrend durchführt.


Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

Die Betriebsbereiche dienen der Herstellung von Holz- und Bautenschutzmitteln durch maschinelles Vermengen von angelieferten Rohstoffen, in die u. a. Biozide maschinell zugegeben und vermengt werden. Anschließend werden die Fertigprodukte mittels Abfüllmaschinen in Einzelgebinde abgefüllt und in ein separates eigenständiges Lager transportiert.


Vorhandene relevante gefährliche Stoffe im Betriebsbereich

Wassergefährdende Stoffe:
Schädigung von Pflanzen und Tieren in und um Gewässer

Biozide:
Holzschutzmittel: Schutz vor holzzerstörenden und holzverfärbenden Organismen

Gefahrenhinweis bearbeitet

GHS07 - Ausrufezeichen

reizend,
Reizung der Atemwege,
gesundheitsschädlich,
Reizung der Atemwege

Gefahrenhinweis bearbeitet

GHS08 - Gesundheitsgefahr

gesundheitsschädlich,
atemwegsgefährdend

Gefahrenhinweis bearbeitet

GHS09 - Umweltgefährdung

umweltschädlich

GHS02-Flamme

GHS02 - entzündliche Gase

Propan

Allgemeine Information für die Bevölkerung

Informationen zu den Betriebsbereichen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen können bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg) eingeholt werden.

Weitere Informationen zu konkreten Warnungen erhalten Sie durch den Katastrophenschutz

Landkreis Cloppenburg
Amt für Feuerschutz, Zivilschutz und Rettungsdienst
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg


Verhalten im Störfall:
Bei Ereignissen mit besonderem Gefahrenpotential kann die Nachbarschaft über Sirenen, Lautsprecherdurchsagen oder an-derweitig gewarnt werden.

  • Geschlossene Räume aufsuchen
  • Fenster und Türen schließen
  • Rundfunk/Fernsehen einschalten Auf Durchsagen und Anweisungen achten
  • Entwarnungen beachten

Vor-Ort-Besichtigung – Informationen hierzu

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung (Behördeninspektion nach § 16 der Störfallverordnung) der Betriebsbereiche erfolgte am 06.10.2022 durch die Überwachungsbehörde:

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Theodor-Tantzen-Platz 8

26122 Oldenburg


Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der StörfallV, zu den Vor-Ort-Besichtigungen gemäß §§ 16, 17 der StörfallV sowie weitere Informationen können beim

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Archivstraße 2

30169 Hannover

Telefon: (0511) 120-0

E-Mail: poststelle@mu.niedersachsen.de

angefordert werden oder unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/technischer_umweltschutz/anlagensicherheit/anlagensicherheit-8965.html


Behördliche Stellen für weitere Informationen

Weitere Informationen zum Betriebsbereich des Produktionsbereiche können unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes bei der zuständigen Genehmigungsbehörde,

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Theodor-Tantzen-Platz 8

26122 Oldenburg

eingeholt werden.

Information zur Störfallverordnung zum Download